1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit zu dem Angebot Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich,
sodass sie insofern nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe,
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte ist nicht zulässig.
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Serviceleistungen oder Software- wie Hardware-Komponenten jederzeit und ohne
besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen.
4. Zur Erreichung des beabsichtigten Auftragserfolges und soweit notwendig, werden wir uns mit dem Besteller von Fall zu Fall abstimmen. Der Besteller hat seinen vereinbarten Mitwirkungspflichten nach
Aufforderung sofort nachzukommen.
5. Durch die Annahme eines Auftrages wird kein, wie auch immer geartetes Gesellschafts- oder Dienstverhältnis begründet.
6. Preise, Gefahrenübergang
6.1 An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir uns drei Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis
gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preis. Verbraucher sind in diesem Fall zum Rücktritt bezüglich der Restlieferung berechtigt.
6.2 Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigens zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmten Personal auf den Besteller über.
6.3 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
6.4 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten, und wird gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag
ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
7. Ausführung
Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedienen, wenn die Verschwiegenheit gem. schriftlicher Vereinbarung mit dem Besteller gewährleistet ist.
8. Lieferung
8.1 Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse
gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung, sowie richtiger und rechtzeitiger Erbringung der vereinbarten
Leistungen des Bestellers. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft
gemeldet ist.
8.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen, insbesondere Unterbrechungen oder Störungen der Datenleitungen ins Internet oder Störungen
der Computersysteme der Serviceprovider die nicht von uns zu vertreten sind, befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung der Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht
wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer
Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die
Teillieferung für ihn wertlos ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferung eintreten.
8.3 Liefern, vermitteln oder stellen wir dem Besteller Software, Hardware, IT-Infrastrukturkomponenten oder Datenleitungen zur Verfügung, so gelten die Gewährleistungsbedingungen der Lieferanten. Etwaige
Gewährleistungsansprüche treten wir schon heute an den Besteller ab, der die Abtretung annimmt. In vorbenannten Fällen wird der Besteller seine Gewährleistungsansprüche direkt gegen den Zulieferanten geltend
machen, wobei wir ihn in seinem berechtigten Begehren beratend und unter Offenlegung der Abtretung unterstützen.
9. Gewährleistung
9.1 Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb von
8 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungen in unseren
Räumen oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Falls der Besteller verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort durchgeführt werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
9.3 Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Service- oder Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und
fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
9.4 Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
9.5 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.
9.6 Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, ist die Haftung höchstens auf den doppelten Betrag der vereinbarten Vergütung beschränkt. Wir haften nicht für Folgeschäden. Uns zur Verfügung gestellte
Daten hat der Besteller zur Schadensvorbeugung immer vor Übergabe oder Zugänglichmachung doppelt zu sichern.
9.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherheitskopien beschränkt.
10. Zahlung, Verzug
10.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
10.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse
oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
10.3 Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten
oder rechtzeitig festgestellt.
10.4 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz gemäß §288 BGB fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab
Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls vereinbartem
Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Basiszinssatz, sofern ein beiderseitiges
Handelsgeschäft nach § 353 HGB vorliegt.
10.5 Unsere Forderungen werden nach Rechnungsstellung – auch bei Teillieferungen – insgesamt sofort fällig oder sobald der Besteller mit einer Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug
gerät oder Schecks zu Protest gehen oder der Besteller die Zahlungen einstellt oder überschuldet ist oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt
wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware und die Rechte an seinen Leistungen vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der
künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn
geliefert worden sind, dass sie in ordnungsgemäßem Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
11.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder erfolgt eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte
aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
11.3 Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
11.4 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt,
und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen über
seinen Kunden vorzubehalten.
12. Schutz- und Urheberrechte Der Besteller wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt
hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Besteller gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf
die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Besteller grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns das zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis
abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten. Umgekehrt wird der Besteller uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen
uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Bestellers befolgt haben oder der Besteller das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Gewährleistung Ziff. 9.
entsprechend. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Bestellers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt.
Der Besteller darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich
für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
13. Sonstiges
13.1 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig, auch die Aufhebung dieser Klausel bedarf der Schriftform.
13.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar
sein, so soll diese Bestimmung oder eine etwaige Regelungslücke durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem mutmaßlichem Parteienwillen am Nächsten kommt.
13.3 Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Soweit der Besteller Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für Scheckforderungen.
13.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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