1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch
dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit zu dem Angebot Zeichnungen,
Abbildungen, Leistungsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche
Abweichungen und Abänderungen möglich,
sodass sie insofern nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen
ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe,
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte ist nicht
zulässig.
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale
an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Serviceleistungen oder Software-
wie Hardware-Komponenten jederzeit und ohne
besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern
im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag
ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist
schriftlich bestätigen.
4. Zur Erreichung des beabsichtigten Auftragserfolges und soweit notwendig, werden
wir uns mit dem Besteller von Fall zu Fall abstimmen. Der Besteller hat seinen
vereinbarten Mitwirkungspflichten nach
Aufforderung sofort nachzukommen.
5. Durch die Annahme eines Auftrages wird kein, wie auch immer geartetes Gesellschafts-
oder Dienstverhältnis begründet.
6. Preise, Gefahrenübergang
6.1 An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir uns drei
Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller
zu dem in § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis
gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des Gefahrenübergangs gültigen
Preis. Verbraucher sind in diesem Fall zum Rücktritt bezüglich der Restlieferung
berechtigt.
6.2 Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist -
auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder
bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder
unser eigens zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmten Personal
auf den Besteller über.
6.3 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
6.4 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro. Die jeweils
gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten, und wird
gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart,
ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden
Abzug fällig.
7. Ausführung
Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedienen,
wenn die Verschwiegenheit gem. schriftlicher Vereinbarung mit dem Besteller gewährleistet
ist.
8. Lieferung
8.1 Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich,
wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen
werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach
Möglichkeit eingehalten. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstlieferung, sowie richtiger und rechtzeitiger Erbringung
der vereinbarten Leistungen des Bestellers. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen
hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft
gemeldet ist.
8.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, insbesondere Unterbrechungen oder Störungen
der Datenleitungen ins Internet oder Störungen der Computersysteme der Serviceprovider
die nicht von uns zu vertreten sind, befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung
der Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen,
sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz
zustehen. Von einer
Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller
unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen
Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die
Teillieferung für ihn wertlos ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferung
eintreten.
8.3 Liefern, vermitteln oder stellen wir dem Besteller Software, Hardware, IT-Infrastrukturkomponenten
oder Datenleitungen zur Verfügung, so gelten die Gewährleistungsbedingungen der
Lieferanten. Etwaige
Gewährleistungsansprüche treten wir schon heute an den Besteller ab, der die
Abtretung annimmt. In vorbenannten Fällen wird der Besteller seine Gewährleistungsansprüche
direkt gegen den Zulieferanten geltend machen, wobei wir ihn in seinem berechtigten
Begehren beratend und unter Offenlegung der Abtretung unterstützen.
9. Gewährleistung
9.1 Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute nur
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Verbraucher
müssen offensichtliche Mängel innerhalb von
8 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen
Bestimmungen.
9.2 Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung
oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen
von Nachbesserungen in unseren
Räumen oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages
oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Falls der Besteller verlangt, dass
Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort durchgeführt werden, können wir diesem Verlangen entsprechen,
während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
9.3 Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche
- gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können,
wenn ein eventueller Schaden auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt
insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Service- oder Produktbeschreibungen,
falsche technische Daten und
fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
9.4 Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
9.5 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist
der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei
Geltendmachung vorzulegen.
9.6 Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, ist die Haftung höchstens
auf den doppelten Betrag der vereinbarten Vergütung beschränkt. Wir haften nicht
für Folgeschäden. Uns zur Verfügung gestellte Daten hat der Besteller zur Schadensvorbeugung
immer vor Übergabe oder Zugänglichmachung doppelt zu sichern.
9.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den Wiederherstellungsaufwand
bei Vorhandensein von Sicherheitskopien beschränkt.
10. Zahlung, Verzug
10.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle
Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
10.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so
steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb
einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die
Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen;
im Weigerungsfall
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller
ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
10.3 Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen
verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei
denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten
oder rechtzeitig festgestellt.
10.4 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz gemäß §288 BGB fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab
Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls vereinbartem
Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz,
sofern ein beiderseitiges
Handelsgeschäft nach § 353 HGB vorliegt.
10.5 Unsere Forderungen werden nach Rechnungsstellung – auch bei Teillieferungen – insgesamt
sofort fällig oder sobald der Besteller mit einer Erfüllung einer oder mehrerer
Verbindlichkeiten in Verzug
gerät oder Schecks zu Protest gehen oder der Besteller die Zahlungen einstellt
oder überschuldet ist oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet
wurde, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt,
in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware und die Rechte an seinen
Leistungen vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller
aus der Geschäftsverbindung einschließlich der
künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen
des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen
und anerkannt ist. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert
worden sind, dass sie in ordnungsgemäßem Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut
oder weiter veräußert werden dürfen.
11.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder erfolgt eine
sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten
und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
11.3 Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
11.4 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt
seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag
ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt, und der Besteller auf unser
Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf.
hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum
an den Gegenständen über
seinen Kunden vorzubehalten.
12. Schutz- und Urheberrechte Der Besteller wird uns unverzüglich und schriftlich
unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten
durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt
und verpflichtet, den Besteller gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte
zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf
die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind.
Sodann werden wir dem Besteller grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes
verschaffen. Falls uns das zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses
Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird
oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis
abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten. Umgekehrt
wird der Besteller uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte
verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen
des Bestellers befolgt haben oder der Besteller das Produkt ändert oder in ein
System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Gewährleistung Ziff. 9. entsprechend.
Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind
nur für den eigenen Gebrauch des Bestellers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren
Lizenz bestimmt. Der Besteller darf diese Programme und Dokumentationen ohne
unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen
- ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich
für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern
Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser
vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
13. Sonstiges
13.1 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher
Form gültig, auch die Aufhebung dieser Klausel bedarf der Schriftform.
13.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen gültig. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein, so soll diese Bestimmung
oder eine etwaige Regelungslücke durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem
mutmaßlichem Parteienwillen am Nächsten kommt.
13.3 Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung.
Soweit der Besteller Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für
Scheckforderungen.
13.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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